Leihmutterschaft für alleinerziehende Mütter ist eines der anstehenden Themen in unserem Land. Da wir in Deutschland keine Gesetzgebung zur Leihmutterschaft haben, "passen" die Behörden die Registrierung der Babys an das Rechtssystem an, und das ist zum Nachteil der zukünftigen Leihmütter (Sie).
Das Deutsche Zivilgesetzbuch besagt, dass "die Mutter diejenige ist, die das Kind zur Welt bringt", so dass die Deutsche Behörden, auch wenn das Herkunftsland, aus dem das Kind stammt, die Rechte der Leihmutter voll anerkannt hat, diese nicht anerkennen und daher das Kind nicht auf ihren Namen registrieren.
Die Länder, die eine Gesetzgebung zur Leihmutterschaft haben und Leihmutterschaftsprozesse für alleinstehende Frauen zulassen, werden in zwei Gruppen eingeteilt, wenn wir sie nach der Art der Urkunde über die Abstammung des Babys klassifizieren, die sie ausstellen:
Länder, die Leihmutterschaftsprogramme für alleinstehende Frauen erlauben, die ein Gerichtsurteil ausstellen. (Beispiel: USA und GRIECHENLAND). In diesen Ländern stellen die Behörden ein Gerichtsurteil aus, das Ihnen die Vaterschaft zuspricht. Da das Verfahren von einem Richter beaufsichtigt wurde, erkennen die spanischen Behörden Sie als Mutter an. Dadurch wird das Kind auf Ihren Namen registriert, erhält sofort die deutsche Staatsangehörigkeit und Sie können problemlos nach Deutschland reisen.
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