Leihmutterschaft für alleinstehende Frauen

Leihmutter für alleinstehende Frauen

GestLife Leihmutterschaft für alleinstehende Frauen


Die Leihmutterschaft für alleinerziehende Mütter ist eine der unerledigten Aufgaben in allen Ländern. Da es in den meisten Ländern keine Gesetzgebung zur Leihmutterschaft gibt, "passen" die Behörden die Registrierung der Babys an das Rechtssystem an, und das ist zum Nachteil der zukünftigen Leihmütter (Sie).

In den meisten Zivilgesetzbüchern der Welt heißt es, dass "die Mutter diejenige ist, die das Kind zur Welt bringt", so dass die Behörden, selbst wenn das Herkunftsland des Kindes die Rechte der Leihmutter vollständig anerkannt hat, diese nicht anerkennen und daher das Kind nicht auf ihren Namen eintragen.

Die Länder, die über eine Leihmutterschaftsgesetzgebung verfügen und Leihmutterschaftsverfahren für alleinstehende Frauen zulassen, lassen sich in zwei Gruppen einteilen, wenn man sie nach der Art der von ihnen ausgestellten Urkunde über die Abstammung des Kindes klassifiziert:

Länder, die Leihmutterschaftsprogramme für alleinstehende Frauen zulassen, die ein Gerichtsurteil ausstellen (Beispiel: USA und GRIECHENLAND). In diesen Ländern stellen die Behörden ein Gerichtsurteil aus, das Ihnen die Vaterschaft zuspricht. Da das Verfahren von einem Richter beaufsichtigt wurde, erkennen die spanischen Behörden Sie als Mutter an. Daher wird das Kind auf Ihren Namen eingetragen, erhält sofort die spanische Staatsangehörigkeit und Sie können problemlos nach Spanien reisen.


LÄNDER, DIE LEIHMUTTERSCHAFTSPROGRAMME FÜR ALLEINSTEHENDE FRAUEN ZULASSEN, DIE EINE GEBURTSURKUNDE AUSSTELLEN.




In diesem Fall hat der Staat des Landes, in dem das Kind geboren wird, zwar Ihre Rechte als alleinstehende Mutter anerkannt, da das dortige Recht Sie schützt, aber Ihr Staat erkennt Sie nicht an. Bei heterosexuellen Paaren (verheiratet oder nicht) ist dies "relativ schwerwiegend", da das Kind auf den Namen des Vaters eingetragen wird, der sein genetisches Material zur Verfügung gestellt hat, so dass das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters erwirbt und ohne Probleme in sein Land gehen kann. Da es sich um eine "halbe Lösung" handelt, stellen die Eltern die Behörden nicht in Frage und akzeptieren diesen Vorgang.

Anschließend muss die auftraggebende Mutter ein Adoptionsverfahren durchlaufen (das bereits in unseren Programmen enthalten ist) und kann erst dann Mutterschaftsurlaub nehmen, wenn sie vom Familiengericht offiziell als Mutter anerkannt wird. Da es sich nicht um eine internationale Adoption handelt, sind keine Sozialarbeiter, Psychologen oder Eignungsberichte erforderlich.

Da Sie jedoch als alleinstehende Frau vom Staat nicht anerkannt werden und der Samenspender nicht Ihre Staatsangehörigkeit besitzt (und auch nicht der Vater ist), wird das Konsulat Ihres Landes in dem Land, in dem das Kind geboren wird, Sie nicht zur Registrierung des Kindes zulassen. In diesem Fall müssen Sie im Herkunftsland des Kindes ein Verfahren durchlaufen, um dem Kind die Staatsangehörigkeit zu verleihen, mit einem Visum einreisen und in Ihrem Land ein gerichtliches Verfahren einleiten, damit Ihre Rechte anerkannt werden. Dies ist mit finanziellen und zeitlichen Kosten verbunden.

Angesichts der Komplexität des Themas, das von Ihrer Staatsangehörigkeit, den Gesetzen Ihres Landes und der Art des vom Herkunftsland des Kindes ausgestellten Abstammungsnachweises abhängt, empfehlen wir Ihnen, unverbindlich einen Telefontermin mit einem Gestlife-Familienberater zu vereinbaren, um Ihren Fall zu erläutern.



IN WELCHEN LÄNDERN DIE LEIHMUTTERSCHAFT FÜR ALLEINSTEHENDE FRAUEN DURCHGEFÜHRT WERDEN KANN


LEIHMUTTERSCHAFT IN GRIECHENLAND
LEIHMUTTERSCHAFT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN

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Vaterschaft hat unser Leben verändert. Es gab ein Vorher und ein Nachher. Und der danach war es viel besser. Also weder kurz noch faul, wir haben dieses Thema schon vor Jahren angefangen das Unwirkliche real, das Unmögliche möglich machen. Heute sind wir mehr als 100 Mitarbeiter in 7 Ländern


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