Die Leihmutterschaft für alleinerziehende Mütter ist eine der unerledigten Aufgaben in allen Ländern. Da es in den meisten Ländern keine Gesetzgebung zur Leihmutterschaft gibt, "passen" die Behörden die Registrierung der Babys an das Rechtssystem an, und das ist zum Nachteil der zukünftigen Leihmütter (Sie).
In den meisten Zivilgesetzbüchern der Welt heißt es, dass "die Mutter diejenige ist, die das Kind zur Welt bringt", so dass die Behörden, selbst wenn das Herkunftsland des Kindes die Rechte der Leihmutter vollständig anerkannt hat, diese nicht anerkennen und daher das Kind nicht auf ihren Namen eintragen.
Die Länder, die über eine Leihmutterschaftsgesetzgebung verfügen und Leihmutterschaftsverfahren für alleinstehende Frauen zulassen, lassen sich in zwei Gruppen einteilen, wenn man sie nach der Art der von ihnen ausgestellten Urkunde über die Abstammung des Kindes klassifiziert:
Länder, die Leihmutterschaftsprogramme für alleinstehende Frauen
zulassen, die ein Gerichtsurteil ausstellen (Beispiel: USA und GRIECHENLAND). In diesen Ländern stellen die Behörden ein Gerichtsurteil aus, das Ihnen die Vaterschaft zuspricht. Da das Verfahren von einem Richter beaufsichtigt wurde, erkennen die spanischen Behörden Sie als Mutter an. Daher wird das Kind auf Ihren Namen eingetragen, erhält sofort die spanische Staatsangehörigkeit und Sie können problemlos nach Spanien reisen.
Möchten Sie weitere Informationen?
Wir helfen Ihnen ohne Kompromisse
Vaterschaft hat unser Leben verändert. Es gab ein Vorher und ein Nachher. Und der danach war es viel besser. Also weder kurz noch faul, wir haben dieses Thema schon vor Jahren angefangen das Unwirkliche real, das Unmögliche möglich machen. Heute sind wir mehr als 100 Mitarbeiter in 7 Ländern
Soziale Netzwerke
Hilfreiche Links