Leihmutterschaft Portugal

Leihmutterschaftsagentur Portugal

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Wer kann eine Leihmutterschaft in PORTUGAL durchführen?

In diesem LAND können folgende Personen Leihmutterschaftsverfahren durchführen:

Portugiesische heterosexuelle Paare oder Paare mit ständigem Wohnsitz in Portugal, die verheiratet sind und bei denen die Mutter keine Gebärmutter hat.

Das Leihmutterschaftsgesetz in PORTUGAL

Am 22. August 2016 wurde das Gesetz 25/2016 veröffentlicht, das die Bedingungen für die Durchführung der Leihmutterschaft in Portugal festlegt, die bis dahin nicht erlaubt war und im August 2017 in Kraft trat.

Sie wurde vom portugiesischen Verfassungsgericht aufgehoben, da sie gegen Grundsätze und Rechte verstößt, darunter auch gegen die Reue der schwangeren Frau.

Im Juli 2019 wurde erneut ein Gesetz zur Leihmutterschaft verabschiedet, aber es gab keinen Konsens unter den Abgeordneten, die Reuefrist aufzunehmen, so dass das Verfassungsgericht erneut sein Veto einlegte.

Am 26. November 2021 wurde sie erneut genehmigt (am 30. November 2021 vom portugiesischen Staatspräsidenten verkündet), so dass die schwangere Frau bis zu 20 Tage nach der Entbindung bereuen kann.

Das Gesetz ermöglicht Frauen ohne Gebärmutter oder mit einer Verletzung oder klinischen Situation, die sie "absolut und definitiv" daran hindert, schwanger zu werden, den Zugang zu so genannten "Leihmüttern", ohne dass sie dafür einen finanziellen Vorteil erhalten.

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Besondere Merkmale des Landes:

Das Leihmutterschaftsgesetz in Portugal schreibt vor, dass die Leihmutter durch ein ärztliches Attest nachweisen muss, dass sie keine Gebärmutter hat oder dass ihre Gebärmutter aufgrund medizinischer Probleme nicht in der Lage ist, ein Kind auszutragen. Andere mögliche Gründe werden im Gesetz nicht erwähnt, was die Möglichkeiten des Zugangs stark einschränkt:

  • Nur uneigennützige Leihmutterschaft ist erlaubt. Die Leihmutter darf keine Vergütung oder finanzielle Entschädigung für die Austragung der Schwangerschaft erhalten.
  • Sie müssen Portugiese sein oder einen ständigen Wohnsitz in Portugal haben.
  • Sie müssen ein verheiratetes heterosexuelles Paar sein (nicht alleinstehend).
  • Sie müssen die portugiesische Staatsangehörigkeit besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Portugal haben.
  • Die Durchführung und Annahme der Behandlung hängt von der Genehmigung des CNPMA (Conselho Nacional de Procriação Medicamente Assistida) und der vorherigen Stellungnahme des Ordem dos Médicos (Ordem dos Médicos) ab.
  • Es gibt keine Sozialversicherung, so dass Sie alle anfallenden medizinischen Kosten selbst tragen müssen.
  • Für die Leihmutterschaft in Portugal gibt es keinen Festpreis. Es fallen zusätzliche Kosten an, z. B. für einen Inkubator usw. Diese müssen Sie bezahlen, was die Kosten für das Verfahren erhöhen kann.

In der ganzen Zeit, in der das Gesetz seit 2016 in Kraft ist, hat nur ein einziges Leihmutterschaftsverfahren stattgefunden, bei dem eine Leihmutter ihre eigene Mutter (d. h. die künftige Großmutter des Babys) als Schwangerschaftsausträgerin benutzt hat, um das Baby auszutragen, was dieses Gesetz zu einer schönen Theorie macht, aber in der Praxis können nur sehr wenige Paare davon Gebrauch machen.

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